Gesellschaft
Justiz: SPÖ-Drozda muss Abwertung patriotischer Medien unterlassen

Das Handelsgericht Wien erklärte die Formulierung des SPÖ-Geschäftsführers Thomas Drozda, wonach es sich bei den patriotischen Medien „alles roger?“ und „Wochenblick“ angeblich um „Neonazi-Postillen“ handle, für unzulässig.
Wien. – Wie das Magazin alles roger? in einer Aussendung berichtet, muss Drozda derartige Wertungsurteile künftig unterlassen. Vorausgegangen war im August dessen Behauptung, wonach FPÖ-Ressorts regelmäßige Inserate in „rechtsradikalen Neonazi-Postillen“ schalten würden. Das – nach Eigendefinition – ‚Magazin für Querdenker‘ legte daraufhin Unterlassungsklage ein und bekam nun recht.
SPÖ-Drozda forderte Ende der Werbeschaltungen
Anlass für diese Abwertung war das Ergebnis einer Anfragebeantwortung, welche zutage führte, dass zwei blaue Ministerien über mehrere Monate hinweg insgesamt €30.000 für Werbeschaltungen in den beiden patriotischen Magazinen veröffentlichte. Als sich mit dem Verkehrsministerium ein drittes dazugesellte, platzte Drozda der Kragen.
In einem Facebook-Posting forderte er Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, für eine Unterbindung dieser Praxis zu sorgen. Übrigens: Die erhaltenen Inseratsummen machen im Vergleich zu den Förderungen und Schaltungen bei etablierten Zeitungen nur einen Bruchteil aus.
SPÖ skandalisiert Geld für patriotische Medien
Insgesamt versuchen insbesondere Politiker der SPÖ regelmäßig einzelne Werbeinserate in patriotischen Medien zu skandalisieren. So echauffierte sich die SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz etwa im Herbst darüber, dass aus einem Topf von etwa €40,000 Euro für Google-Werbung gesamt €31,90 an sechs patriotische Medien ging – darunter auch €2,72 an die Tagesstimme.

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Konrad Kugler
10. Februar 2019 at 23:24
Wer glaubt, daß Ideologen die besseren Menschen sind, sollte die Todesraten von National- und Internationalsozialisten/Kommunisten betrachten. Es steht hier ausdrücklich u n d !
Alle Ideologien sind menschenfeindlich. Der Sozialismus blufft mit sozial, bekämpft aber entschieden die unwandelbare Prägung des Menschen auf Ehe und Familie, Privateigentum, Recht und Ordnung.