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Kickl lehnt Aufnahme von IS-Rückkehrern ab

Aktuell wird in mehreren europäischen Ländern heftig über die Aufnahme von IS-Rückkehrern diskutiert. Der österreichische Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sprach sich nun gegen die Aufnahme von gefangenen IS-Kämpfern aus.
Wien. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will keine gefangenen Mittäter der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mit österreichischer Staatsbürgerschaft zurück ins Land holen. „Es ist unakzeptabel, diese tickenden Zeitbomben aufzunehmen. Wir haben selbst schon viele derartige Problemfälle im Land“, so Kickl in der Sonntags-Ausgabe der Kronen Zeitung.
30 bis 60 potentielle Rückkehrer
Laut Kickl, der sich auf Expertenanalysen beruft, könnten „30 bis 60 Personen aus der Kriegsregion auch zurück nach Österreich reisen wollen“. Diese seien „dort freiwillig hingefahren, kämpfen dann monatelang für eine Terrororganisation, werden angeschossen – und wollen dann zurück in das Gesundheitssystem eines Staates, den sie zerstören wollen.“ Außerdem lehnt Kickl auch die Rückkehr von Frauen von IS-Kämpfern ab.
Tribunale in Syrien
Kickl spricht sich für Prozesse in der Region aus: „Es muss in der Region Tribunale geben, mit Einbindung von UNO und EU.“ Damit soll garantiert werden, dass es zu keinen Todesstrafen kommt. Aus Österreich befinden sich derzeit rund 100 Kämpfer in Syrien und dem Irak. Davon besitzen laut Innenministerium rund 30 Prozent die österreichische Staatsbürgerschaft.
Österreich ist im Grunde rechtlich dazu verpflichtet, seine Staatsbürger zurückzunehmen. Auch die Staatsbürgerschaft darf, ähnlich wie in Großbritannien, nicht aberkannt werden, wenn die Person damit staatenlos werden würde.
Trump fordert Aufnahme von IS-Kämpfern
Erst vor einer Woche forderte US-Präsident Donald Trump via Twitter, dass europäische Länder gefangene Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat aufnehmen und verurteilen sollen. Andernfalls wären die USA dazu gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen (Die Tagesstimme berichtete).
Weiterlesen:
London entzieht IS‐Anhängerin Staatsbürgerschaft (21.02.2019)

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Peter Hofmueller
24. Februar 2019 at 13:13
Sollten ,müssten eigentlich alle im „hohen“ Haus Anwesenden teilen!
Man wird ja noch „träumen“ dürfen?