Gesellschaft
Handschlag verweigert: Bundeswehr durfte Konvertiten entlassen

Die Bundeswehr sprach von einem „religiös motivierten Radikalisierungsprozess“.
Koblenz. – Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat klagte, weil er gekündigt wurde, nachdem er im Dienst aus religiösen Gründen einer Frau den Handschlag verweigert hatte. Er unterstellte der Bundeswehr dabei eine „Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens“.
Soldat verweigerte Handschlag
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied nun aber, dass der Beschluss der Bundeswehr rechtens war. Das Verhalten des Mannes habe laut dem Gericht klar gegen die Gleichstellung von Mann und Frau verstoßen, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Wörtlich stand in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts: „Der Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen sei angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung anzusehen“. Der Soldat gab damals an, auch anderen Soldaten aus „Hygienegründen“ nur in Ausnahmefällen die Hand zu geben.
MAD beobachtete den Soldaten bereits
Wie unter anderem der „Spiegel“ berichtet, befand sich der Soldat zum damaligen Zeitpunkt bereits im Fokus des militärischen Abschirmdienstes. Er habe eine „mutmaßlich extremistische Einstellung“ aufgewiesen. Nachdem er zum Islam konvertierte, habe er sowohl sein Verhalten, als auch sein Erscheinungsbild geändert, was den Verdacht aufgeworfen habe, dass sich der Soldat in einem Radikalisierungsprozess befand. Durch die Verweigerung des Handschlags war davon auszugehen, dass der Kläger nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehe.
Das Gericht lehnte einen Antrag auf Zulassung einer Berufung ab.

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klasube
12. Oktober 2019 at 18:32
„Nachdem er zum Islam konvertierte, habe er sowohl sein Verhalten, als auch sein Erscheinungsbild geändert,…“ Da sollte wohl der Bock zum Gärtner gemacht werden.
Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nichts einzuwenden.
„Er unterstellte der Bundeswehr dabei eine „Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens“.“ Hat er mal in den Koran geschaut? Da gibt es nicht viel Gemeinsames mit unserem Grundgesetz, das er ja wohl mit seinem Dienst an der Waffe zu verteidigen er sich verpflichtet hatte…!
Zickenschulze
13. Oktober 2019 at 5:15
Hier wird wieder einmal der Glaube als Begründung inszeniert und eingerührt.
Bleedsinn. Reine Schutzbehauptung!
Wieso muss ich, (hier der Soldat) jeder Drecks. die Hand reichen?
Bleiben ihm wirklich nur mehr Auswege wie, „hallo mit Vergnügen darf ich darf Ihnen schon mal mein HIV in die Hand drücken“.
Was dann, wenn sie die Hand reflexartig zurückzieht?
Ist sie dann reif, für die Anklage auf Diskriminierung?
An diesen Beispielen sehen wir, wie der verrückten NWO Gesetzgebung wildes Dschungeldurcheinander aussieht und worauf alles auf den Kopf gestellte Tun und Lassen hinausläuft.
Eine Juristengesellschaft inklusive ihrer Narren Anstalten rundum. Sobald der mit gesundem Menschenverstand ausgestattete, Berührungspunkte zu den Geistesgestörten kreuzt, wird er ausgesondert oder wandert gleich in die Zelle.
Alle Demokratie, – laut der Rädelsführer und (mit anderen Worten) den über 2/3 an Idioten ist Genüge getan.