Österreich
Österreich: Regierung plant NetzDG nach deutschem Vorbild

Das umstrittene Gesetz soll etwa eine Löschverpflichtung für Plattformen beinhalten, wenn bestimmte Inhalte das Erlaubte und „Zumutbare“ überschreiten.
Wien. – Die türkis-grüne Bundesregierung will eine Art österreichische Version des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) einführen. In diesem Zusammenhang hat der Medienbeauftragte von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Gerald Fleischmann, mit dem deutschen Justizstaatssekretär Gerd Billen gesprochen. Fleischmann bezeichnete das deutsche NetzDG, das eine Löschverpflichtung und hohe Geldstrafen als Sanktion für Medienbetreiber vorsieht, als „Vorbild“.
NetzDG stets in der Kritik
In Deutschland müssen Internetplattformen seit Oktober 2017 „Hasspostings“ binnen 24 Stunden nach Meldung löschen. Über die Löschung solcher Inhalte muss außerdem Bericht erstattet werden. Das Gesetzt selbst war aber bereits vor seiner Einführung heftig kritisiert worden. So ist zum Beispiel die Verlagerung der Entscheidung über die Redefreiheit in die Hände privater Konzerne problematisch.
In Österreich soll nun das Justizressort sogenannten „Hass im Netz“ zunächst zu einem Offizialdelikt machen. Medienpolitisch soll das Gesetz laut Angaben der Regierung nach dem Vorbild der NetzDG Folgendes beinhalten: eine Löschverpflichtung für Plattformen, wenn gehässige Inhalte das Erlaubte „und Zumutbare“ überschreiten; sowie die Verpflichtung, ein wirksames Beschwerdeverfahren direkt auf den Plattformen einzuführen. Auch sollen klar definierte Verantwortliche in Österreich benannt werden, die sich im Zweifelsfall gegenüber der österreichischen Justiz, aber vor allem auch den heimischen Usern rechtfertigen müssen, wie es in einem Bericht des Standard hieß.
Anonymität im Netz nicht sicher
Die türkis-blaue Vorgängerregierung hatte im Umgang mit „Hass im Netz“ zuvor eine digitale Ausweispflicht geplant, die vorgesehen hätte, dass alle Nutzer sich bei der Anmeldung bei einer Plattform mit Klarnamen registrieren müssen. Diese Pläne wurden jedoch massiv kritisiert, unter anderem auch vom Obersten Gerichtshof, der eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung verortete. Trotz der Stilllegung dieser Pläne ist die Wahrung der Anonymität im Netz nicht sicher. Die Regierung will mit einer sogenannten „Individualisierungspflicht“ nämlich IP-Adressen nachvollziehbarer machen. Auch hier gibt es hinsichtlich einer unerlaubten Datenspeicherung auf Vorrat Bedenken.

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Zickenschulze
19. Februar 2020 at 11:16
Das „Zumutbare” aus der Kurz Regierung wird auf sie zurückfallen und sie selbst ist raus!
Widerstand.
19. Februar 2020 at 11:49
DAS IST EGAL, DENN ALLE DIESE POLITDARSTELLER HABEN EIN EINGEPLANTES ABLAUFDATUM, DANN KOMMT DER NÄCHSTE, HOFFNUNG WIRD GESCHÜRT, HOFFNUNGEN WIEDER ENTTÄUSCHT, SOLANGE, BIS DIE GEWÜNSCHTEN FAKTEN GESCHAFFEN WURDEN. NUR DIE FAKTEN ZÄHLEN, SONST NICHTS.
Dumm nur, dass es die breite Masse nicht weiss, sonst gäbe es keine, seit 70 Jahren, Österreichische Volksverräterpartei, keine Sozialisten, GrünInnen, wahrscheinlich nicht mal eine FPÖ, da gäbe es etwas ganz anderes. Hätte, wäre, wenn, interessiert niemanden.
ES ZÄHLT NUR DIE REALITÄT.
Zickenschulze
20. Februar 2020 at 14:51
Mag schon stimmen, aber jede Bande wurde vom Volke gewählt und wiederbestätigt.
„ES ZÄHLT NUR DIE REALITÄT.“
Etwas klare bitte. Demokratie in Zukunft ja oder nein?
SiebenaufeinenStreich
19. Februar 2020 at 16:31
„DIE GEWÜNSCHTEN FAKTEN GESCHAFFEN“ von den Vereinten Nationen, also dem Sammelsurium der Störenfriede von der letzten Bank. Es gibt nun mal mehr arme, ungebildete, Menschen, Völker, sozialistische oder islamische Länder, die sich via Gleichstellung Gehör verschaffen und den wenigen Leistungsträgern Vorschriften machen: Seien es Genderisierung, Antisemitismus, oder Migrations- u. Bleiberechte. Deshalb raus aus der EU, raus aus der UN.
Wohl denen, die einen Präsidenten gewählt haben, der Volk und Grenzen schützt und der UN gelegentlich die lange Nase zeigt!