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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das niederösterreichische Modell der Mindestsicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Gesetz sei „unsachlich“ und daher verfassungswidrig. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung einen Gesetzes-Vorschlag für eine bundesweite Regelung der Mindestsicherung einbringen.
VfGH/Achim Bieniek [CC BY-SA 3.0 at or CC BY-SA 3.0 at], via Wikimedia Commons
Das Mindestsicherungsgesetz in Niederösterreich sah bisher eine Deckelung von maximal 1.500 Euro pro Familie vor. Zudem mussten mögliche Bezieher mindestens fünf der letzten sechs Jahre in Österreich gelebt haben. In seiner Entscheidung am Montag erklärte der VfGH, das System der Deckelung berücksichtige den konkreten Bedarf nicht und die Wartefrist sei gleichheitswidrig. Aus diesem Grund hob das Höchstgericht das Gesetz mit sofortiger Wirkung auf.
Die niederösterreichische Landesregierung will das Gesetz nun rasch an das VfGH-Urteil anpassen. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger betonte in der ZiB1 jedoch, dass man die Intention der Regelung „jedenfalls beibehalten“ wolle. Und auch die schwarz-blaue Bundesregierung will trotz des Urteils an ihren bisherigen Plänen festhalten.
„Wir halten aber an unserem Ziel fest, eine bundesweit einheitliche Lösung zu erarbeiten, die differenziert zwischen denjenigen Personen, die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben und jenen Nicht-Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazu gekommen sind“, betonten die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) laut ORF-Bericht in einer gemeinsamen Aussendung. Ein entsprechender Gesetzes-Vorschlag wurde für Ende des Jahres angekündet.
Die niederösterreichischen Grünen hingegen fühlen sich durch das VfGH-Urteil in ihrer langjährigen Kritik bestätigt. „Wir haben von Anfang an die Verfassungswidrigkeit aufgezeigt und fordern nun die Landesregierung auf, das Gesetz so hingegen zu reparieren, dass einerseits die Deckelung fällt und die Existenz der Menschen gesichert bleibt“, betont Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen Niederösterreich.
Ebenfalls erfreut über das VfGH-Urteil zeigte sich NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker: „Es ist gut, dass der VfGH mit seinem Urteil Klarheit geschaffen hat. Sozialpolitik auf dem Fundament dumpfer Ausländerfeindlichkeit ist rechtlich nicht zulässig.“
Loacker appelliert zudem an die Regierung, die Chance für eine faire, bundeseinheitliche und rechtlich stabile Mindestsicherung zu nutzen.
Der geschäftsführende Klubobmann der FPÖ, Johann Gudenus, lud die Opposition unterdessen zu Verhandlungen über ein österreichweites Modell der Mindestsicherung in Verfassungsrang ein.
„Es konterkariert das gemeinsame Interesse, den Asylmissbrauch abzustellen, wenn Zuwanderungswillige weiterhin mit der Aussicht auf Mindestsicherung in voller Höhe nach Österreich gelockt werden“, begründete Gudenus den Vorstoß.
Es sei bedauerlich, dass der Gerichtshof nicht der Ansicht sei, dass die Aufenthaltsdauer in Österreich keinerlei Einfluss auf die Höhe der Mindestsicherung haben dürfe. „Ich bin weiterhin der Ansicht, dass Sozialleistungen in vollem Umfang jenen zugutekommen sollen, die ihren Beitrag zum Sozialsystem, das diese Leistungen überhaupt erst möglich macht, schon geleistet haben“, so der FPÖ-Klubobmann abschließend.