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Symbolbild (CC0).
Das Kopftuchverbot für Kinder unter zehn Jahren soll in einem sogenannten „Kinderschutzgesetz“ verankert werden. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am Mittwoch die Initiative von Vizekanzler Heinz-Christian Strache aufgenommen. Bis zu den Sommerferien soll das Gesetz mit Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ausgearbeitet werden.
Da das Hauptanliegen der IGGÖ das Kindeswohl sei, empfindet sie das geplante Kopftuchverbot für Kinder als problematisch. Innermuslimisch habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Selbstbestimmungsrecht von Mädchen und Frauen auf jeden Fall zu beachten sei. Man dürfe keinesfalls Zwang ausüben. Die IGGÖ beruft sich hier auch auf „Grund- und Menschenrechte wie das Erziehungsrecht sowie die Religionsfreiheit“.
Auch die ÖVP betont, dass dass Wohl und die Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt stehen müsse. „Rot-Grün hat hier bisher untätig zugesehen“, erklärt ÖVP Wien Frauen- und Bildungssprecherin Sabine Schwarz in einer Pressemeldung. Es könne nicht sein, dass geduldet werde, dass Mädchen gezwungen werden Kopftücher zu tragen. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kopftuchverbot für Kinder sei absolut notwendig. Es sei ein wichtiger Schritt, um die Entstehung von Parallelgesellschaften zu verhindern, führt Schwarz weiter aus.
„Das Kopftuch ist ein politisches Zeichen, das in Kindergärten und Volksschulen nichts zu suchen hat. Unser Ziel muss es sein, allen Kindern von Beginn an die gleichen Entwicklungschancen zu bieten“,
erklärt Schwarz zusammen mit Integrationssprecherin Caroline Hungerländer.