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Die umstrittene Aschermittwochsrede hat für AfD-Politiker André Poggenburg keine strafrechtlichen Konsequenzen.
By rufusmovie (https://www.youtube.com/watch?v=g4-Cqu67-FY&t=45s) [CC BY 3.0], via Wikimedia Commons
Laut Bericht der Jungen Freiheit hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker André Poggenburg eingestellt. Die Aussagen seiner umstrittenen Aschermittwochsrede seien vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte die Staatsanwaltschaft demnach am Dienstag mit.
Poggenburg hatte beim politischen Aschermittwoch Vertreter der Türkischen Gemeinde in Deutschland als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ bezeichnet. Danach gingen über 200 Strafanzeigen ein. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Formulierungen zwar als polemisch, aber sie erfüllten nicht den Tatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung. „Auch seine weiteren Aussagen sind im Rahmen des am politischen Aschermittwoch traditionell zugespitzten Meinungsstreits zu bewerten“, zitiert die Junge Freiheit die Behörde.
Auf Twitter kommentierte der AfD-Politiker die Einstellung der Ermittlungen: „Es müssen intolerante Leute einfach mal lernen, was Meinungsfreiheit ist. Es kann nicht sein, dass die nur bei Kritik und Diffamierung ‘gegen rechts’ gelten soll. Recht und Gesetz sind für alle gleich!“
Genau das was ich sagte!
Es müssen intolerante Leute einfach mal lernen, was Meinungsfreiheit ist. Es kann nicht sein, dass die nur bei Kritik und Diffamierung „gegen rechts“ gelten soll. Recht und Gesetz sind für alle gleich!#AfD #Meinungsfreiheithttps://t.co/VSlAn0d4wC
— André Poggenburg (@PoggenburgAndre) 5. Juni 2018