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Symbolbild: Frau mit Kopftuch (Pxhere / CC0)
Berlin. In Berlin ist eine Muslima vor Gericht gezogen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Nun hat ihr das Landesgericht recht gegeben. Das Land habe die Informatikerin mit dem Verbot diskriminiert und muss ihr deshalb eineinhalb Monatsgehälter in der Höhe von 5.981 Euro zahlen.
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht im Mai noch zugunsten des Landes entschieden und die Klage der Frau abgewiesen. Grund dafür war das Berliner Neutralitätsgesetz, welches festlegt, dass Lehrer, Polizisten und Justizangestellte im Dienst keine religiösen Symbole öffentlich tragen dürfen. Laut Berliner Zeitung kündigte die prominente Anwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ates indes an, dass das Land vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt in Revision gehen werde. Sie selbst „halte das Urteil für falsch“. „Religiöse Konflikte werden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse tritt.“
Ausgenommen vom Neutralitätsgesetz sind Berufsschulen, wo Lehrer auch mit Kopftuch unterrichten dürfen. Denn die Schüler sind dort meist schon volljährig. Im konkreten Fall hatte sich die Informatikerin für Gymnasien, Sekundarschulen und Berufsschulen beworben. An den Berufsschulen habe es aber geeignetere Lehrer als die Quereinsteigerin gegeben. Außerdem sei der Bewerberin mitgeteilt worden, dass sie an Sekundarschulen oder Gymnasien aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes nicht mit Kopftuch unterrichten dürfe.
Auch einige Politiker äußerten sich zum Neutralitätsgesetz. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) meinte, dass das Neutralitätsgesetz „nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden“ sollte. Der rechtspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Sebastian Schlüsselburg, betonte, dass man „das Grundrecht auf Religionsfreiheit“ in Berlin nicht länger verletzen dürfe. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Paul Fresdorf will am Neutralitätsgesetzt in seiner jetzigen Form jedoch festhalten. „Um religiöse Manipulationen zu verhindern, müssen Lehrkräfte ganz besonders ihrer Vorbildfunktion gerecht werden“, so Fresdorf.