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Bild (Herbert Kickl 2018): Michael Lucan via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0]
Dornbirn/Wien. – Wie die Kronen Zeitung am Donnerstag berichtet, zeigte sich Kickl von der „Brutalität der Tat entsetzt“. Insbesondere hält er es für unverständlich, dass eine Person mit aufrechtem Aufenthaltsverbot in Österreich neuerlich einen Asylantrag stellen konnte. Damit bezog er sich auf den Fall vom Mittwoch, als ein amtsbekannter Asylwerber aus der Türkei einen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstach – Die Tagesstimme berichtete.
Diese Möglichkeit will der Innenminister künftig abstellen. Hierfür wäre seiner Ansicht nach eine Debatte nicht nur über das Asylrecht, sondern auch über das EU-Recht zur Thematik nötig. Keinesfalls möchte er sich hingegen damit abfinden, dass „jede Änderung zum Guten nicht möglich sein soll.“
Ein politisches Eingreifen sei man den Opfern solcher Attacken nämlich auch schuldig: „Die Toten haben leider keine Stimme mehr“. In ihrem Sinne möchte er „die aktuelle Schieflage im Asylverfahren beseitigen“. Es brauche nun „vernünftige Regelungen zum Schutz aller Österreicher“.
Er erinnerte daran, dass mit dem Tatverdächtigen der Messerattacke in Vorarlberg „schon so einiges vorgefallen“ sein müsse. Denn gemäß §67 Fremdenpolizeigesetz ist selbst ein Aufenthaltsverbot, das lediglich aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung besteht, in der Regel auf 10 Jahre befristet.
Ein unbefristetes Aufenthaltsverbot hingegen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Gründe dafür sind langjährige Haftstrafen, Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Organisation, Bedrohung der nationalen Sicherheit durch öffentliche Gewalttätigkeit oder Billigung schwerer Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit.
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Vorarlberg: Tödliche Messerattacke auf BH-Beamten (7.2.2019)