Gesellschaft
ZDF: Geänderter Wahlwerbespot von „Die Partei“ wird ausgestrahlt

Das ZDF verweigerte der Satire-Partei zunächst die Ausstrahlung der Werbung, da der Verdacht eines Spendenaufrufs im Raum stand. Der Werbespot wurde maßgeblich von der NGO „Sea-Watch“ mitgestaltet, die in der Vergangenheit der Beihilfe zur Schlepperei verdächtigt worden war.
Berlin. – Die Wahlwerbung für „Die Partei“ wurde nun minimal so abgeändert, dass der Spot ausgestrahlt werden muss.
Vorwurf des Unterstützungsaufrufs für „Sea-Watch“
Der Wahlwerbespot wurde von der NGO selbst gestaltet. Präsentiert wird ein ertrinkender Junge, worauf der Aufruf „Helfen sie uns, das Sterben zu beenden“ folgt.
Der Vorwurf des öffentlich-rechtlichen Senders lautete, die Werbung beinhalte weniger einen Wahlaufruf für die Satire-Partei, als einen Unterstützungsaufruf für die NGO.
Eingeleitet wurde das ursprüngliche Video mit dem Text: „Die nachfolgende Wahlwerbung ist keine Wahlwerbung“, wie unter anderem die „Welt“ berichtete.
Direkt nach Bekanntwerden der verweigerten Ausstrahlung zeigte sich eine Sprecherin der „Sea-Watch“ empört. So legen etwa keine verfassungsfeindlichen Inhalte vor. Jede Partei solle selbst entscheiden dürfen, was sie für „mobilisierend“ halte.
Abgeändertes Video wird ausgestrahlt
Dem ZDF wurde nun ein abgeändertes Video vorgelegt, welches am Mittwochabend gegen 22 Uhr ausgestrahlt wird. Die Änderungen sind zwar minimal, sie reichen jedoch rein rechtlich gesehen aus, um den Vorwurf des Unterstützungsaufrufs für „Sea-Watch“ aus dem Weg zu räumen.
Das neue Video enthält zwei kleine Änderungen: Zum einen wurde am Ende des Werbespots das Parteilogo von „Die Partei“ eingefügt. Des Weiteren wurde die Internetadresse der NGO entfernt. Diese Änderung verhindert juristisch gesehen den Vorwurf des Spendenaufrufs.
Laut einem ZDF-Sprecher wurde die neue Fassung bereits geprüft und ist abgesegnet.
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sind dazu verpflichtet, Wahlwerbung zu senden, solange diese als eine solche gekennzeichnet ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

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