Gesellschaft
Klage gegen BRD: Anwälte wollen IS-Kämpfer zurückholen

Zwei Anwälte aus Frankfurt klagen die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um einen IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft, den im Irak die Todesstrafe erwartet. Die Anwälte fordern deshalb die Rückholung des Terroristen.
Frankfurt. – In einem Interview mit der „Welt“ äußerte sich nun einer der beiden Anwälte, Ali Aydin, zur Klage. Darin erklärt der Anwalt, dass zwischen der Bundesrepublik Deutschland und seinen Staatsbürgern ein „Schutz- und Treueverhältnis“ bestehe. Die im Irak angeklagten deutschen IS-Kämpfer würden genauso ein „rechtsstaatliches Verfahren“ verdienen, wie jeder andere deutsche Staatsbürger auch.
Da die Grundrechte deutscher Staatsbürger nicht örtlich gebunden seien, sei es die Verpflichtung der Regierung, sich auch für den IS-Kämpfer Deniz B. einzusetzen. Aydin erklärte im Interview weiter, dass es „keinerlei aktive Bemühungen“ gegeben hätte, seinen Mandanten zurückzuholen, was er als „taktisches Nichtstun“ wertet.
Deniz B. muss mit Todesstrafe rechnen
Dem 26-jährigen deutschen Staatsbürger Deniz B. droht aufgrund seiner Aktivitäten bei der Terrormiliz „Islamischer Staat“ gemeinsam mit sieben weiteren Angeklagten die Todesstrafe. Inhaftiert ist er derzeit im Irak. Besonders brisant ist der Fall deswegen, weil bei einer erfolgreichen Klage ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte.
Wie die „Welt“ berichtet, befinden sich in Syrien weitere 77 IS-Mitglieder mit deutscher Staatsbürger in Haft. Ihnen droht dort jedoch keine Todesstrafe.

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