Gesellschaft
Wegen Künast-Urteil: Strafanzeige gegen Berliner Richter

Insgesamt sind drei Richter von der Anzeige der Anwaltskanzlei „Bernhard Korn und Partner“ betroffen.
Mainz. – Unlängst entschied das Berliner Landgericht, dass bestimmte Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast keinen Straftatbestand darstellen. Nachdem Kritik am Urteil aufkam, schaltet sich nun eine Anwaltskanzlei ein – und zeigt die für das Urteil verantwortlichen Richter an.
Vorwurf der Rechtsbeugung
Der Vorwurf der Anwaltskanzlei wiegt schwer. So sollen die Richter des Landgerichts ihrer Meinung nach bewusst eine Rechtsbeugung begangen haben. Im Urteil zum Fall Künast (Die Tagesstimme berichtete) stellten die Richter fest, dass sich die getätigten Beleidigungen „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ befänden.
Wie „rbb24“ berichtet, schreibt die Kanzlei „Bernhard Korn und Partner“ zu der Anzeige auf ihrer Webseite: „Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht naheliegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben.“
Kanzlei unabhängig von Politikerin Künast
Außerdem stellte die Anwaltskanzlei klar, dass sie unabhängig von der Politikerin – und nicht in ihrem Auftrag – handele. Die Rechtsanwältin Jessica Hamad unterstellt den Richtern eine „Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips“. Das Urteil sei nicht weniger als ein „Justizskandal“.
Auch Künast selbst erklärte unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils, dass sie dagegen Beschwerde einlegen wolle. Die Staatsanwaltschaft bestätigte laut dem „Deutschlandfunk„, dass eine Anzeige der Kanzlei im Fall Künast eingegangen sei. Derzeit werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht.

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Joachim
30. September 2019 at 10:28
Mich düngt, die Kanzlei „Bernhard Korn und Partner” ist mit dem Urteil der unabhängigen Justitia nur „aufgrund ihrer“ eigenen „politischen Überzeugungen“ empört. Sie mag vielleicht unabhängig von Künast handeln, das weiß ich nicht, keinesfalls aber unabhängig von deren gemeinsamen Weltanschauung.
Oder wüsste irgendjemand auch nur in einem Fall, dass sich „Bernhard Korn und Partner” in der Vergangenheit jemals über ihrer Meinung nach zu gemäßigte Urteile gegen illegale Einwanderer und deren begangenen Straftaten empört und deshalb die Richter wegen Vorwurf der Rechtsbeugung und „Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips“ angezeigt hätte?