Gesellschaft
Fall Kandel: Mörder von Mia tot in Zelle aufgefunden

Der Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel sorgte für Schlagzeilen. Der Täter wurde damals zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Kandel/Schifferstadt. – Der als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ nach Deutschland eingereiste Abdul D. wurde für den Mord an dem jungen Mädchen in der pfälzischen Kleinstadt verurteilt. Nun wurde er von Beamten tot in seiner Zelle aufgefunden.
Keine Hinweise auf Fremdeinwirkung
Die Polizei in Ludwigshafen teilte laut der „Welt“ mit, dass es derzeit keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe. Abdul D. sollte seine Haftstrafe in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt absitzen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sich der afghanische Migrant ersten Erkenntnissen zufolge erhängt haben soll.
Der ehemalige Anwalt des Verbrechers sagte am Donnerstag zum Vorfall: „Ich weiß von nichts und kann daher auch nichts dazu sagen.“ Direkt nach dem Urteil – acht Jahre und sechs Monate Haft – hatte dieser einst seinen Eindruck geschildert, damit zu rechen, dass sein Mandant nach Teilverbüßung seiner Strafe abgeschoben würde.
Fall sorgte für bundesweites Aufsehen
Der Fall aus dem Jahr 2017 sorgte für großes Aufsehen bei der Bevölkerung. Abdul D. ermordete Mia in einem Drogeriemarkt in Kandel. Daraufhin formierten sich weit über die Stadt hinaus auch Demonstrationen, welche den Anstieg importierter Gewalt in den vergangenen Jahren und die Asypolitik der Bundesregierung beklagten.
Der Mord führte in Folge weiters zu einer bundesweiten Diskussion über die Altersfeststellung bei Asylbewerbern, da der Täter vermutlich bereits deutlich älter war als die behaupteten 15 Jahre. Ein Gutachten schätzte ihn auf mindestens 17,5 Jahre, wahrscheinlich aber bereits 20 Jahre alt. Verurteilt wurde er nach dem Jugendstrafrecht, welches für 14- bis 17-jährige uneingeschränkt, für 18- bis 20-jährige teilweise gültig ist.

-
Interview4 Tagen ago
Martin Rutter: „Es ist eine klassische Strategie der gekauften Medien“
-
Österreich7 Tagen ago
Vorwurf der Dollfuß-Nähe: Droht auch Blümel Skandal um Diplomarbeit?
-
Gesellschaft6 Tagen ago
„Presse Service Wien“: Linksextreme Überwachungskamera
-
Deutschland5 Tagen ago
Wegen AfD-Bericht: Senat droht Verfassungsschutz mit Konsequenzen
Klasube
11. Oktober 2019 at 12:11
Erschreckend! Ist es ein Zeichen von moralischer Verrohung, wenn ich dem Täter gegenüber kein Mitleid empfinden kann…?
Impulsiv möchte man sogar sagen: „Okay, einer weniger“. Und im nächsten Moment wird einem bewußt, wie schrecklich diese Aussage ist – zweifellos eine Folge des staatlichen Versagens und der Selbstaufgabe bzw. Resignation der Ordnungsmacht…!
Heimatvertriebener
11. Oktober 2019 at 14:37
Warum auch Mitleid für den Täter empfinden? Nun hat er zwei Leben ausgelöscht. Die erste Tat war für mich die, wo ich Mitleid empfunden habe. Aber gewiss nicht für den Mörder.
Ist es nun zynisch zu denken, dass er vielleicht an sich selber die Scharia vollzogen hat? Oder war es etwa gar kein Selbstmord? Mia war ja noch fast ein Kind, und wer sich an Kindern vergreift soll es im Knast nicht so gemütlich haben. Vielleicht war auch eine solche Behandlung durch andere Insassen zuviel für seine zarte Seele.