Gesellschaft
Doch kein Kopftuch-Verbot für Mädchen in Nordrhein-Westfalen

Ursprünglich plante die Regierung Nordrhein-Westfalens ein Kopftuch-Verbot für junge Mädchen in Grundschulen und Kindertagesstätten.
Düsseldorf. – Man wolle stattdessen auf „Elterninformation“ setzen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Die Möglichkeit des Verbots sei zuvor „eingehend juristisch geprüft“ worden – wegen rechtlicher Bedenken wurde das Vorhaben nun aber eingestellt.
„Eingriff in die Religionsfreiheit“
So sagte die Staatssekretärin für Integration der Landesregierung, Serap Güler (CDU), gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, dass man sich nicht sicher sei, ob das Verbot rechtens sei. Man könne es schließlich als „Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte“ werten.
Zwar könne man den Fall vor Gericht ausfechten, ein „langer Rechtsstreit“ würde jedoch niemandem weiterhelfen, so Güler weiter. Um das Problem trotzdem in den Griff zu bekommen, wolle man nun alternative Methoden wie beispielsweise „Aufklärungsarbeit“ anwenden.
Kopftuch: „Aufklärungsarbeit und Elterninformation“
Ursprünglich war geplant, zumindest Mädchen unter 14 Jahren das Tragen von Kopftüchern in Schulen und Kitas zu verbieten. Mit einem „entsprechenden Programm“ könne man dieses eventuell umgehen, so die Hoffnung Gülers.
Wie der „Deutschlandfunk“ berichtet, arbeite man gerade an dem entsprechenden Programm. In Kooperation mit dem Schulministerium wolle man nun Strategien entwickeln, welche eine Förderung der „Aufklärungsarbeit und Elterninformation“ begünstigen.

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Zickenschulze
10. Dezember 2019 at 18:43
Politik einer Weicheier-Kultur und des Schleichens um die Problemstellung.
Klasube
11. Dezember 2019 at 10:23
„Ursprünglich plante die Regierung Nordrhein-Westfalens ein Kopftuch-Verbot…“
Ja, aber auch nur ursprünglich! Kaum kommt Gegenwind auf, verbiegen wir uns wieder einmal und zeigen Toleranz gegenüber den Intoleranten.
Ist denn niemand da, der diesem unnötigen und ewigen Thema ein Ende setzt? Es ist schon lange überfällig, dass einmal klare bundesweite Definitionen erarbeitet und umgesetzt werden, was man unter dem Grundrecht „Religionsfreiheit“ zu verstehen hat.
Kopftuch, Burka, Niqab, öffentliches Massenbeten auf Strassen und Plätzen, Mehrehen, Zwangsheirat – wo fängt das an und wo hört es auf?
Wo leben wir eigentlich…?