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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) ließ ein Gutachten zum Thema Kopftuchverbot für unter 14-Jährige anfertigen. Das Ergebnis: Ein flächendeckendes Verbot an Schulen ist rechtlich möglich.
Symbolbild: Frau mit Kopftuch (Pxhere / CC0)
Berlin. – Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz kam zum Ergebnis, dass der Staat Mädchen das Tragen von Kopftüchern verbieten darf.
Der Professor für öffentliches Recht schreibt in seinem Gutachten, welches vor gut einem Jahr von Ali Ertan Toprak (CDU) in Auftrag gegeben wurde, dass man zwar davon ausgehen müsse, dass der Akt des Kopftuchtragens ein religiös motivierter sei. Damit falle er unter die Religionsfreiheit. Trotzdem gäbe es Gründe, weshalb das Verbot trotzdem durchsetzbar sei. Wie die Welt berichtet, wäre dies zum einen der staatliche Bildungsauftrag. Der Staat könne einen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und dem „staatlichen Erziehungsauftrag zu einem liberalen Grundverständnis“ herstellen.
Der zweite Aspekt sei die generelle staatliche Verantwortung für unter 14-jährige Mädchen. Im Gutachten heißt es zu diesem Punkt: „Auch wenn das Elternrecht es den Eltern grundsätzlich erlaubt, ihre minderjährigen Kinder über einen langen Zeitraum erzieherisch zu formen und zu prägen, so findet dieses recht gleichwohl eine Grenze im Kindeswohl selbst“.
In Deutschland entbrannte unlängst eine neue Diskussion über das Thema, nachdem in Österreich ein generelles Kopftuchverbot an Grundschulen eingeführt wurde.