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Der „Flügel“ wird jetzt offiziell als Beobachtungsfall eingestuft. Die AfD veröffentlichte bereits Stellungnahmen, um die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu entkräften.
Björn Höcke. Bild: Metropolico
Berlin. – Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den rechten „Flügel“ der AfD zum Beobachtungsfall erklärt. Die Behörde sieht laut deutschen Medienberichten ihren Verdacht bestätigt, dass der parteiinterne Zusammenschluss „rechtsextreme Bestrebungen“ verfolge.
Die AfD wies bereits entsprechende Vorwürfe bereits gestern entschieden zurück. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen bezeichnete etwa das im vergangenen Jahr erstellte Verfassungsschutz-Papier als „ein politisch motiviertes Anti-AfD-Konvolut“. Weiters veröffentlichte die Partei auf ihrer Internetseite Stellungnahmen prominenter AfD-Politiker, mit denen man die Vorwürfe durch den Verfassungsschutz entkräften möchte.
Bereits Anfang Januar des vergangenen Jahres waren der „Flügel“ und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ (JA) zum Verdachtsfall erklärt worden. Gegen diese Entscheidung hatte die AfD juristische Schritte angekündigt.
Die neue Einstufung als Beobachtungsfall erlaubt den Behörden nun, den „Flügel“ mit dem kompletten Arsenal nachrichtendienstlicher Mittel zu beobachten. Dies schließt nun unter anderem auch die Observation und das Anwerben von Informanten mit ein.