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Björn Höcke klagte den FDP-Politiker Sebastian Czaja – und bekam recht.
Bild (Höcke 2019): Vincent Eisfeld / nordhausen-wiki.de via Wikimedia Commons [CC BY-SA 4.0] (Bild zugeschnitten)
Hamburg. – Wie unter anderem die „Welt“ berichtet, entschied das Landgericht Hamburg, dass Björn Höcke nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt worden sei. Der FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, behauptete dies jedoch in einem Beitrag für die „Berliner Zeitung“. Das Gericht erließ nun deshalb eine einstweilige Verfügung. So darf Czaja künftig nicht mehr behaupten, dass Höcke ein gerichtlich bestätigter Faschist sei – ansonsten riskiert er ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.
Im Urteil heißt es dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zufolge, dass die Äußerung des FDP-Manns die Persönlichkeitsrechte Höckes verletzt habe. Das Verwaltungsgericht Meiningen habe damals lediglich über die Zulassung einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.
Czaja kann gegen die Verfügung Widerspruch einlegen. Sollte er dies tun, fände eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht statt.