Gesellschaft
Bank kündigt AfD-Politiker Björn Höcke das Girokonto
Die Direktbank ING (früher ING-DiBA) hat dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke und dessen Frau die Girokonten gekündigt.
Das gab der AfD-Politiker am Montagabend auf seiner Facebook-Seite bekannt und veröffentlichte dazu den auf 23. März 2020 datierten Kündigungsbrief der Bank. Darin heißt es: „Sehr geehrte Frau Höcke, sehr geehrter Herr Höcke, hiermit kündigen wir ihre Konten nach Ziffer 19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von 2 Monaten zum 29.05.2020.“ Einen Grund für die Kündigung teilte die Bank nicht mit, „eine Rücknahme der Kündigung und eine Verlängerung der Frist“ sei jedoch nicht möglich, wie es in dem Schreiben heißt.
Nicht der erste Fall
Es ist nicht der erste Fall, dass einem AfD-Politiker das Privatkonto gekündigt wird. Vor zwei Jahren war auch der EU-Abgeordnete Nicolaus Fest davon betroffen. Damals kündigte ihm die Deutsche Bank sämtliche Konten – auch damals ohne Angabe von Gründen. „Eine Kontenkündigung ohne erkennbaren Anlass ist extrem ungewöhnlich. Außer meinem Engagement für die AfD fällt mir nichts ein, was die Deutsche Bank zur Kündigung veranlasst haben könnte“, sagte Fest damals zur Jungen Freiheit.

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TheWonderer
8. April 2020 at 13:58
Wieso sind sich die Entscheidungsträger an den Schalthebeln der Macht -also nicht die einzelnen Mitarbeiter/Mitglieder an der Basis-, in Politik, Wirtschaft und Kirchen deutschlandweit, euweit einig im Kampf gegen alles was Recht(s) ist?
Rita
9. April 2020 at 14:05
Ich hoffe, dass jeder anständige Deutsche diese beiden schmutzigen und höchstwahrscheinlich korrupten Banken boykottiert.
Bolek
13. April 2020 at 18:29
Warum nicht gegen alles was linksgrün ist ??? Hä??? Gute Besserung !!!
Jedermann
8. April 2020 at 14:12
Wow, damit ist der Politiker Höcke schlechter gestellt, als ein Asylbewerber:
„Seit dem 19. Juni 2016 begründet § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG), das die Zahlungskonten-Richtlinie der EU umsetzt, für alle Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz, Asylbewerbern und Geduldeten einen Rechtsanspruch auf Führung eines sog. Basiskontos für die Ausführung von Zahlungsvorgängen auch bei Privat- sowie Volks- und Raiffeisenbanken.“
Na, im Gegensatz zu Martin Sellner in Österreich besteht für Herrn Höcke in Deutschland ein Rechtsanspruch, sogar in Thüringen:
„Rechtspflicht
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in einigen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet (Kontrahierungszwang), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.“
Quelle der Zitate aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto