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AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen wirft Bundeskanzlerin Angela Merkel Amtsmissbrauch vor. Es geht um ihre Aussagen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen.
Symbolbild: Angela Merkel / By EU2017EE Estonian Presidency (Angela Merkel, Juha Sipilä) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons [Bild zugeschnitten]
Berlin/Karlsruhe. – Die AfD hat zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung eingereicht. Das teilte die Partei am Mittwoch mit. Die beiden Klagen wurden zudem mit zwei Eilanträgen verbunden, „um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen“.
Hintergrund dieses Schritts sind Merkels Äußerungen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020. Einen Tag zuvor war der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von FDP, CDU und AfD überraschend zum Ministerpräsident Thüringens gewählt worden. Die Bundeskanzlerin nannte dies während ihrer Südafrika-Reise „unverzeihlich“ und forderte, die Wahl „rückgängig“ zu machen.
Die AfD wirft Merkel deshalb vor, mit diesen Äußerungen das Grundgesetz verletzt zu haben. „Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien“, erklärte AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen.
Außerdem stehe ein sogenannter Boykottaufruf an die übrigen Parteien, keine Bündnisse mit der AfD einzugehen, bis heute auf der offiziellen Homepage der Bundesregierung. „Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung verbreitet diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD bis heute auf einer amtlichen Website. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, um den politischen Gegner anzugreifen, sollte der Regierung doch ihr Verfassungsminister Seehofer erst kürzlich mitgeteilt haben“, sagte der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla.
Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht einer Klage der AfD gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) stattgegeben. Dieser hatte in einem Interview, das auf der Seite seines Ministeriums veröffentlicht wurde, die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet. Dadurch habe der Regierungspolitiker gegen das Gebot, staatliche Neutralität zu wahren, verstoßen.