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Am 17. September 2020 fand ein Pressestatement zu den Maßnahmen gegen die Krise im Bundeskanzleramt statt. Im Bild (v.l.n.r.) Bundesminister Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundesminister Rudolf Anschober. Bild: Dragan Tatic / BKA [Redaktionelle Nutzung gestattet]
Wien. – Die österreichische Bundesregierung hat am Montagvormittag massive Verschärfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Ab Freitag 0 Uhr sind Veranstaltungen im Inneren sind nur noch bis maximal sechs Personen erlaubt, im Freien liegt die Grenze bei zwölf Personen. Laut Angaben von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gilt dies für alle Zusammentreffen außerhalb der beruflichen Tätigkeiten, ob nun im Restaurant, beim Yogakurs, in der Tanzschule, bei Geburtstagsfeiern oder in Vereinslokalen. Die einzige Ausnahme sind Begräbnisse.
Kurz betonte in der Pressekonferenz, die Maßnahmen seien „unpopulär, aber sie sind leider notwendig“.
Öffentliche Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen werden auch weiter beschränkt. In geschlossenen Räumen sind nur noch bis zu 1.000 Besucher erlaubt, im Freien liegt die Grenze bei 1.500 Personen. Außerdem ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Besucher müssen während der gesamten Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine Bewirtung mit Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.