Symbolbild Regenbogenfahne: Ludovic Bertron from New York City, Usa [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons [Bild zugeschnitten]
Recklinghausen. – Das Amtsgericht Recklinghausen hat mit einem neuen Urteil für einige Kontroversen gesorgt. In seinem Urteil gab es einer Transfrau recht, die ihren Ex-Nachbarn verklagte, ihn nicht mehr mit ihrem alten Vornamen (Rüdiger), sondern mit ihrem neuen weiblichen Vornamen Sophie Vivien anzusprechen.
Zwei außergerichtliche Schlichtungstermine waren zuvor am Fernbleiben des Nachbarn gescheitert. Das Amtsgericht gab der Transfrau recht und drohte dem Beklagten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft an, sollte er die Transfau weiterhin mit Rüdiger ansprechen. „Mir fiel im Gericht ein Stein vom Herzen. Ich habe mich vor der Verhandlung schon gefragt, wie modern Justitia in ihren Entscheidungen ist“, wird die Klägerin laut Medienberichten zum Urteil zitiert. Auch zu den Gründen der Klage hatte die Person Stellung bezogen: „Es kann ja nicht sein, dass man beleidigt wird, weil man die falsche Haarfarbe hat, weil man Ausländer ist oder weil man sich entschieden hat, als Frau zu leben“, erklärte sie. Sie widme „diesen Sieg allen Menschen, die sich dazu entscheiden, in dem als für sie richtig empfundenen Geschlecht leben zu wollen“.
Fälle wie diese Häufen sic: Im Sommer 2020 hatte der bekannte Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) für Schlagzeilen gesorgt, als er seine Parteikollegin Maike Pfuderer mit ihrem ursprünglichen Vornamen Reinhard ansprach.