Symbolbild (CC0)
Berlin. – Nicht nur im Berliner Nahverkehr gelten seit Mittwoch die 3G-Regel, sondern auch auf Bahnsteigen. Auswirkungen hat das freilich nicht nur für Fahrgäste, sondern auch für die zahlreichen Berliner Obdachlose, die im Winter auf Bahnsteigen Zuflucht vor der Kälte suchen. Auf Anfrage betonte die Berliner Sozialverwaltung, keine Ausnahmen für Obdachlose zu machen.
„Grundsätzlich ist es so, dass Kontrolleure Personen abweisen müssen, die die 3G-Bedingung nicht erfüllen“ erklärte man gegenüber der „Berliner Zeitung“. Es sei aufgrund des Zwecks der Verordnung „nicht möglich, eine Ausnahme für obdachlose Personen zu schaffen“. Die problematische Situation Obdachloser sei aber bekannt, deswegen „unternehmen wir viele Anstrengungen, Obdachlosen eine Impfung und weitere Tests zu ermöglichen“.
Die Berliner Stadtmission warb dagegen für einen behutsamen Umgang mit der neuen Regelung bei Obdachlosen und für Augenmaß bei Kontrollen, damit „niemand in die Gefahr gerät, dem Kältetod ausgeliefert zu werden“, wie die Sprecherin der Stadtmission, Barbara Breuer, sagte. Die mobilen Einzelfallhelfer der Berliner Stadtmission begleiten Obdachlose zu Impfterminen, Teststationen oder bei der Suche nach besseren Aufenthaltsorten.